Dienstag, 18. Juni 2013

youtube im Glück



Vor nicht allzu langer Zeit zieht Youtube durchs weltweite Netz und hat einen riesigen Brocken Gold dabei, oder besser gesagt einen Stein im Brett seiner User. Jeder kann Videos hochladen, alle können sich diese Videos anschauen. Youtube ist ein Tochterkonzern von Google und agiert weltweit – und spielt auch ein bisschen den Naiven. Eines Tages kommt eine GEMA des Weges und sagt, dass einige User Videos hochladen, die aber urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten. „Gib mir also ein bisschen von deinem Gold ab, ich gebe dir dafür die Lizenz, die Videos trotzdem zu spielen.“ Das klappte zunächst und youtube setzte seinen Weg fort. Bis 2009 die GEMA erneut den Weg kreuzte...
In meinem letzten Blogartikel habe ich erklärt, was die GEMA ist und auch einige Dinge zum Urheberrecht im Netz gesagt. In diesem Artikel will ich den Streit zwischen youtube und GEMA skizzieren. Dies soll als Beispiel dienen, wie Urheberrecht im Netz umgesetzt wird und welche Probleme es dabei zu bewältigen gibt.

Wenn zwei sich streiten...

Bis 2009 bestand zwischen der GEMA und youtube eine vertragliche Vereinbarung, welche die Lizenzen beim Abruf von Musikvideos auf der Videoplattform regelte. In Verhandlungen über eine neue Einigung nach Ablauf des Vertrages wollte die GEMA die Rechte ihrer Mitglieder stärken. Konkret sollte youtube nun pro aufgerufenem Video eine Gebeühr bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr wurde von youtube auf 14 Cent pro Abruf beziffert, was die Plattform finanziell nicht leisten könne. Die GEMA hingegen spricht von einer Abgabe von einem Cent pro Aufruf, was ihrer Meinung nach eine faire Vergütung darstelle[1].
Die Reaktion von youtube war viele Videos zu sperren und gleichzeitig das Banner einzustellen, das so viel von uns kennen. Faktisch stimmt die Angabe auf dem Banner jedoch nicht mit Tatsachen überein: Denn für viele der gesperrten Videos hatte youtube niemals die Rechte. Für den User freilich macht es keinen Unterschied: Er kann das gewünschte Video nicht auf youtube streamen.
Als 2010 die Verhandlungen scheiterten, wurde die Sache zum Rechtsstreit. Am 20. April 2012 kam es zu einer ersten Entscheidung. Youtube muss alle urheberrechtlich geschützten Videos von seiner Plattform nehmen. Außerdem ist es dazu verpflichtet, durch geeignete Software selbst sein Angebot nach Schlagworten zu durchkämmen und urheberrechtlich geschützte Werke zu entfernen. Eine Einigung über einen neuen Lizenzvertrag steht aber noch immer aus.  Trotzdem nur ein Teilerfolg für die GEMA, denn die „Täterhaftung“ der Beklagten hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen wurde vom Gericht verneint. Da youtube die Videos nie selbst eingestellt, noch sich deren Inhalt zu eigen gemacht hatte hatte, sondern lediglich die Plattform für deren Einstellung liefert, liege lediglich eine sogenannte Störerhaftung vor, quasi die Beihilfe zur Rechtsverletzung. Youtube muss also die beanstandeten Videos von der Plattform nehmen und zukünftigen Rechtsverletzungen durch Prüfung eingestellte Videos mithilfe einer Software vorbeugen: „Die Prüfungs- und Kontrollpflichten einer als Störer in Anspruch genommenen Person begönnen immer erst ab Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Verpflichtung zur Vorsorge gelte daher nur für die Zukunft“ (Landgericht Hamburg 2012 §6) [2].
Youtube muss hat jetzt also zwar schon seinen Brocken Gold teilweise eingebüßt. An Rückzug ist aber nicht zu denken. Der eine Rechtestreit ist noch nicht beigelegt, da steht schon neuer Ärger durch die GEMA ins Haus:
Youtube hat Mitte Mai seinen life-streaming-service für User eingeführt. Vorher konnte dieser nur von Partnern genutzt werden. User, die 1000 oder mehr Follower ihres Kanals haben, können dann selbst echtzeitvideos streamen. Noch ist der Dienst für deutschland nicht freigeschalten. Die GEMA positioniert sich aber schonmal: „ […] sie hat für den neuen YouTube-Dienst einen kühlen Empfang vorbereitet - schließlich eignet sich auch die Live-Übertragung für Konzerte und Veranstaltungen.“[3]. Es bleibt also spannend.

...freut sich der Dritte?

Quelle: Rute.de
Der Streit zwischen GEMA und youtube ist dann gerechtfertigt, wenn es wirklich um die Rechte von UrheberInnen geht. Allerdings ist die GEMA an sich schon kritisierungswürdig. Warum sonst sollten sich so viele Musikschaffende ihrer Mitgliedschaft verweigern. Ich habe einen befreundeten Musiker gefragt. Auch er sträubt und begründet das folgendermaßen: „Ich würde vermutlich mehr Geld zahlen als erhalten und dazu noch ein paar Cent zu Dieter Bohlens Altersvorsorge beitragen. Das finde ich ziemlich daneben. Ich finde, dieser Verein hat die eigentlich gute Idee enorm korrumpiert.
Die lachenden Dritten sind dann Alternativbewegungen zur GEMA, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen. Viele Musikerinnen und Musiker veröffentlichen ihre Werke und Creative Commons Lizenz (creativecommons.org). Und auch der einfache User weiß sich zu helfen. Add-Ons, die eine andersländische IP-Adresse zuweisen (anonymox), Websites, auf denen der youtube-Link eingegeben wird und dann auch in Deutschland der Genuss des gewünschten Videos ermöglicht (hidemyass.com) und nicht zuletzt gibt es genügend andere Video-Plattformen im Netz, auf denen im Zweifel der gesuchte Clip trotz deutscher IP gestreamt wird (myvideo.com). 

Kleines Dschungelbuch – Adressen zum Thema Urheberrecht und GEMA

http://www.piratenpartei.de/tag/gema/
→ die Piratenpartei setzt sich für ein freies Internet ein und agiert auch gegen die GEMA
http://kultur-retten.de/
→ auf diesem Portal versuchen sich Kulturschaffende zusammenzuschließen und in Petitionen gegen die GEMA zu wirken.
http://irights.info/webschau/gema-aufsicht-mit-einigungsvorschlag-im-tarifstreit/14099
→ iRights.info ist Informationsplattform und Online-Magazin in einem. Seit 2005 beantworten wir Fragen zum Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten. Auch  das verhältnis von Urheberrecht und GEMA wird behandelt. 
http://lizenzcc.blogspot.de/2013/06/auch-der-ndr-nutzt-bereits-creative.html
→ Blog zum Thema Creative Commons. Was ist das, wie funktioniert es? Creative Commons als Alternative zu Verwertungsgesellschaften
http://www.c3s.cc/
→ Hier schließen sich KünsterInnen und Künstler zusammen um gemeinsam einen GEMA-ähnlichen Verbund zu gründen, der ihre Rechte schützen soll, als Alternative zur GEMA.   

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