Vor nicht allzu langer
Zeit zieht Youtube durchs weltweite Netz und hat einen riesigen Brocken Gold
dabei, oder besser gesagt einen Stein im Brett seiner User. Jeder kann Videos
hochladen, alle können sich diese Videos anschauen. Youtube ist ein Tochterkonzern von Google und agiert weltweit –
und spielt auch ein bisschen den Naiven. Eines Tages kommt eine GEMA des Weges und sagt, dass einige User Videos
hochladen, die aber urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten. „Gib mir
also ein bisschen von deinem Gold ab, ich gebe dir dafür die Lizenz, die Videos
trotzdem zu spielen.“ Das klappte zunächst und youtube setzte seinen Weg fort.
Bis 2009 die GEMA erneut den Weg kreuzte...
In meinem letzten
Blogartikel habe ich erklärt, was die GEMA ist und auch einige Dinge zum
Urheberrecht im Netz gesagt. In diesem Artikel will ich den Streit zwischen
youtube und GEMA skizzieren. Dies soll als Beispiel dienen, wie Urheberrecht im
Netz umgesetzt wird und welche Probleme es dabei zu bewältigen gibt.
Wenn zwei sich streiten...
Bis 2009 bestand zwischen der GEMA und youtube eine
vertragliche Vereinbarung, welche die Lizenzen beim Abruf von Musikvideos auf
der Videoplattform regelte. In Verhandlungen über eine neue Einigung nach
Ablauf des Vertrages wollte die GEMA die Rechte ihrer Mitglieder stärken.
Konkret sollte youtube nun pro aufgerufenem Video eine Gebeühr bezahlen. Die
Höhe dieser Gebühr wurde von youtube auf 14 Cent pro Abruf beziffert, was die
Plattform finanziell nicht leisten könne. Die GEMA hingegen spricht von einer
Abgabe von einem Cent pro Aufruf, was ihrer Meinung nach eine faire Vergütung
darstelle[1].
Die Reaktion von
youtube war viele Videos zu sperren und gleichzeitig das Banner einzustellen,
das so viel von uns kennen. Faktisch stimmt die Angabe auf dem Banner jedoch
nicht mit Tatsachen überein: Denn für viele der gesperrten Videos hatte youtube
niemals die Rechte. Für den User freilich macht es keinen Unterschied: Er kann
das gewünschte Video nicht auf youtube streamen.
Als 2010 die Verhandlungen
scheiterten, wurde die Sache zum Rechtsstreit. Am 20. April 2012 kam es zu
einer ersten Entscheidung. Youtube muss alle urheberrechtlich geschützten
Videos von seiner Plattform nehmen. Außerdem ist es dazu verpflichtet, durch
geeignete Software selbst sein Angebot nach Schlagworten zu durchkämmen und
urheberrechtlich geschützte Werke zu entfernen. Eine Einigung über einen neuen
Lizenzvertrag steht aber noch immer aus.
Trotzdem nur ein Teilerfolg für die GEMA, denn die „Täterhaftung“ der
Beklagten hinsichtlich der Urheberrechtsverletzungen wurde vom Gericht
verneint. Da youtube die Videos nie selbst eingestellt, noch sich deren Inhalt
zu eigen gemacht hatte hatte, sondern lediglich die Plattform für deren
Einstellung liefert, liege lediglich eine sogenannte Störerhaftung vor, quasi
die Beihilfe zur Rechtsverletzung. Youtube muss also die beanstandeten Videos
von der Plattform nehmen und zukünftigen Rechtsverletzungen durch Prüfung
eingestellte Videos mithilfe einer Software vorbeugen: „Die Prüfungs- und
Kontrollpflichten einer als Störer in Anspruch genommenen Person begönnen immer
erst ab Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung. Eine Verpflichtung zur
Vorsorge gelte daher nur für die Zukunft“ (Landgericht Hamburg 2012 §6) [2].
Youtube muss hat jetzt also
zwar schon seinen Brocken Gold teilweise eingebüßt. An Rückzug ist aber nicht
zu denken. Der eine Rechtestreit ist
noch nicht beigelegt, da steht schon neuer Ärger durch die GEMA ins Haus:
Youtube hat Mitte Mai
seinen life-streaming-service für User eingeführt. Vorher konnte dieser nur von
Partnern genutzt werden. User, die 1000 oder mehr Follower ihres Kanals haben,
können dann selbst echtzeitvideos streamen. Noch ist der Dienst für deutschland
nicht freigeschalten. Die GEMA positioniert sich aber schonmal: „ […] sie hat
für den neuen YouTube-Dienst einen kühlen Empfang vorbereitet - schließlich
eignet sich auch die Live-Übertragung für Konzerte und Veranstaltungen.“[3]. Es
bleibt also spannend.
...freut sich der Dritte?
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Quelle: Rute.de |
Der Streit zwischen GEMA
und youtube ist dann gerechtfertigt, wenn es wirklich um die Rechte von
UrheberInnen geht. Allerdings ist die GEMA an sich schon kritisierungswürdig.
Warum sonst sollten sich so viele Musikschaffende ihrer Mitgliedschaft verweigern.
Ich habe einen befreundeten Musiker gefragt. Auch er sträubt
und begründet das folgendermaßen: „Ich
würde vermutlich mehr Geld zahlen als erhalten und dazu noch ein paar Cent zu
Dieter Bohlens Altersvorsorge beitragen. Das finde ich ziemlich daneben. Ich
finde, dieser Verein hat die eigentlich gute Idee enorm korrumpiert.“
Die lachenden Dritten
sind dann Alternativbewegungen zur GEMA, die sich wachsender Beliebtheit
erfreuen. Viele Musikerinnen und Musiker veröffentlichen ihre Werke und
Creative Commons Lizenz (creativecommons.org). Und auch der einfache User weiß
sich zu helfen. Add-Ons, die eine andersländische IP-Adresse zuweisen
(anonymox), Websites, auf denen der youtube-Link eingegeben wird und dann auch
in Deutschland der Genuss des gewünschten Videos ermöglicht (hidemyass.com) und
nicht zuletzt gibt es genügend andere Video-Plattformen im Netz, auf denen im
Zweifel der gesuchte Clip trotz deutscher IP gestreamt wird (myvideo.com).
Kleines Dschungelbuch – Adressen zum Thema Urheberrecht und GEMA
→ die Piratenpartei setzt
sich für ein freies Internet ein und agiert auch gegen die GEMA
→ auf diesem Portal
versuchen sich Kulturschaffende zusammenzuschließen und in Petitionen gegen die
GEMA zu wirken.
→ iRights.info ist
Informationsplattform und Online-Magazin in einem. Seit 2005 beantworten wir
Fragen zum Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten. Auch das verhältnis von Urheberrecht und GEMA wird
behandelt.
→ Blog zum Thema Creative
Commons. Was ist das, wie funktioniert es? Creative Commons als Alternative zu
Verwertungsgesellschaften
→ Hier schließen sich
KünsterInnen und Künstler zusammen um gemeinsam einen GEMA-ähnlichen Verbund zu
gründen, der ihre Rechte schützen soll, als Alternative zur GEMA.
[1]
Vergleich dazu: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article3479343/YouTube-sperrt-alle-Musikvideos-in-Deutschland.html
[14.ß6.2013].
[2]
Vergleich dazu: http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/pressemeldung-2012-04-20-olg-01.html
[17.06.2013].
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